Bevorstehende Veranstaltungen
Die Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht in Nordbayern lädt ein zur
Vortragsveranstaltung:
„Kryptowährungen: Ist eine Qualifikation als absolute oder relative Rechte möglich?“
am 17. Januar 2022 um 17:00 Uhr
(Einlass ab 16:30 Uhr)
in der Nürnberger Akademie,
Marmorsaal des Presseclubs Nürnberg,
2. Obergeschoss,
Gewerbemuseumsplatz 2,
90403 Nürnberg.
Die Veranstaltung gilt als Fortbildung iSd § 15 FAO auf dem Gebiet Bank- und Kapitalmarktrecht über zwei Zeitstunden. Nachweise werden auf Wunsch erstellt.
Wir freuen uns sehr, Sie bei uns begrüßen zu dürfen!
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Die Vortragsveranstaltung vom 17. Januar 2022 ist ausgebucht!
Wir danken Ihnen sehr für Ihr Interesse!
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Während der Vortragsveranstaltung am 17. Januar 2022 gelten folgende Hygienebestimmungen:
- Einlass nur für Personen, die einen (insb. mittels App) verifizierbaren 2G plus-Nachweis im Sinne des § 4 der 15. BayInfSMV mit sich führen und über einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass) identifiziert werden können. 2G plus im Sinne des § 4 der 15. BayInfSMV idF vom 13.1.2022 bedeutet, dass der Zugang nur Personen gewährt werden kann, die
- im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen oder unter 14 Jahre alt sind und
- zusätzlich über einen schrftlichen oder elektronischen negativen Testnachweis (PCR-Test von höchstens 48 Stunden, PoC-Antigentest oder vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) von höchstens 24 Stunden) verfügen oder geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 SchAusnahmV sind, die nachweisen können, dass sie zusätzlich entweder eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten oder nach ihrer vollständigen Immunisierung eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 überstanden haben.
- Besuchern, die Symptome einer möglichen Erkältungskrankheit aufweisen, ist der Zutritt nicht erlaubt.
- Die allgemeinen Hygieneregeln wie gründliches Händewaschen, Husten und Niesen in die Armbeuge und Ähnliches sind zu befolgen. Handdesinfektionsspender sind vorhanden, ebenso ausreichend Seife und Einmalhandtücher.
- Das Tragen einer FFP2-Maske ist grundsätzlich während der gesamten Veranstaltung erforderlich. Am festen Sitz- oder Stehplatz darf die Maske abgenommen werden, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Dasselbe (Abnahme der Maske nur bei festem Sitz- oder Stehplatz unter Einhaltung von Mindestabstand zu Nichtangehörigen) gilt auch während des Verzehrs von Speisen und Getränken.
- Vor der Entnahme von Speisen und Getränken vom Buffet haben sich die Teilnehmer gründlich die Hände zu desinfizieren.
- Der Saal wird während der Nutzung gelüftet. Dazu werden die Oberlichter durch die Mitarbeiter geöffnet. Überdies werden Zwischenlüftungen durchgeführt.
- Zum Zwecke der Infektionskettennachverfolgung werden die Kontaktdaten der Teilnehmer (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie der Zeitraum des Aufenthaltes erhoben und gespeichert.
- Teilnehmer, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen bei Kontrollen durch die zuständigen Behörden mit einem Bußgeld rechnen.
Informationen zur Anreise:
- Das Gewerbemuseum liegt fußläufig entfernt von der U-Bahn-Haltestelle „Wöhrder Wiese“ und der Straßenbahnhaltestelle „Marientor“. Vom Hauptbahnhof Nürnberg aus ist das Gewerbemuseum in unter zehn Minuten fußläufig zu erreichen. Vom Flughafen Nürnberg aus erreichen Sie die U-Bahn-Haltestelle „Wöhrder Wiese“ ohne Umsteigen in knapp über zehn Minuten.
- Sofern Sie mit dem Auto anreisen, stehen Ihnen unmittelbar vor dem Gewerbemuseum im Parkhaus „Nürnberger Akademie“ (Marientorgraben 7, 90402 Nürnberg) kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung.