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Bevorstehende Veranstaltungen

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Bevorstehende Veranstaltungen

Die Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht in Nordbayern lädt ein zur

 

Vortragsveranstaltung:
„Kryptowährungen: Ist eine Qualifikation als absolute oder relative Rechte möglich?“

 

am 17. Januar 2022 um 17:00 Uhr
(Einlass ab 16:30 Uhr)

in der Nürnberger Akademie,
Marmorsaal des Presseclubs Nürnberg,
2. Obergeschoss,

Gewerbemuseumsplatz 2,
90403 Nürnberg.

 

Die Veranstaltung gilt als Fortbildung iSd § 15 FAO auf dem Gebiet Bank- und Kapitalmarktrecht über zwei Zeitstunden. Nachweise werden auf Wunsch erstellt.

Wir freuen uns sehr, Sie bei uns begrüßen zu dürfen!

Die Vortragsveranstaltung vom 17. Januar 2022 ist ausgebucht!

Wir danken Ihnen sehr für Ihr Interesse!

 

 

Während der Vortragsveranstaltung am 17. Januar 2022 gelten folgende Hygienebestimmungen:

  • Einlass nur für Personen, die einen (insb. mittels App) verifizierbaren 2G plus-Nachweis im Sinne des § 4 der 15. BayInfSMV mit sich führen und über einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass) identifiziert werden können. 2G plus im Sinne des § 4 der 15. BayInfSMV idF vom 13.1.2022 bedeutet, dass der Zugang nur Personen gewährt werden kann, die
    1. im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen oder unter 14 Jahre alt sind und
    2. zusätzlich über einen schrftlichen oder elektronischen negativen Testnachweis (PCR-Test von höchstens 48 Stunden, PoC-Antigentest oder vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) von höchstens 24 Stunden) verfügen oder geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 SchAusnahmV sind, die nachweisen können, dass sie zusätzlich entweder eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten oder nach ihrer vollständigen Immunisierung eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 überstanden haben.
  • Besuchern, die Symptome einer möglichen Erkältungskrankheit aufweisen, ist der Zutritt nicht erlaubt.
  • Die allgemeinen Hygieneregeln wie gründliches Händewaschen, Husten und Niesen in die Armbeuge und Ähnliches sind zu befolgen. Handdesinfektionsspender sind vorhanden, ebenso ausreichend Seife und Einmalhandtücher.
  • Das Tragen einer FFP2-Maske ist grundsätzlich während der gesamten Veranstaltung erforderlich. Am festen Sitz- oder Stehplatz darf die Maske abgenommen werden, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Dasselbe (Abnahme der Maske nur bei festem Sitz- oder Stehplatz unter Einhaltung von Mindestabstand zu Nichtangehörigen) gilt auch während des Verzehrs von Speisen und Getränken.
  • Vor der Entnahme von Speisen und Getränken vom Buffet haben sich die Teilnehmer gründlich die Hände zu desinfizieren.
  • Der Saal wird während der Nutzung gelüftet. Dazu werden die Oberlichter durch die Mitarbeiter geöffnet. Überdies werden Zwischenlüftungen durchgeführt.
  • Zum Zwecke der Infektionskettennachverfolgung werden die Kontaktdaten der Teilnehmer (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie der Zeitraum des Aufenthaltes erhoben und gespeichert.
  • Teilnehmer, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen bei Kontrollen durch die zuständigen Behörden mit einem Bußgeld rechnen.

 

Informationen zur Anreise:

  • Das Gewerbemuseum liegt fußläufig entfernt von der U-Bahn-Haltestelle „Wöhrder Wiese“ und der Straßenbahnhaltestelle „Marientor“. Vom Hauptbahnhof Nürnberg aus ist das Gewerbemuseum in unter zehn Minuten fußläufig zu erreichen. Vom Flughafen Nürnberg aus erreichen Sie die U-Bahn-Haltestelle „Wöhrder Wiese“ ohne Umsteigen in knapp über zehn Minuten.
  • Sofern Sie mit dem Auto anreisen, stehen Ihnen unmittelbar vor dem Gewerbemuseum im Parkhaus „Nürnberger Akademie“ (Marientorgraben 7, 90402 Nürnberg) kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung.

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht in Nordbayern

Findelgasse 7/9
90402 Nürnberg
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